Zulassung in Basel-Stadt
Um prüfungsfrei in die BM 2 aufgenommen zu werden, müssen Sie über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ verfügen und eine der folgenden Zusatzqualifikationen erfüllen:
- Ausstellungsjahr EFZ ab 18. Januar 2024: Die Gesamtnote im Qualifikationsverfahren beträgt mindestens 5,0. Für Absolventinnen und Absolventen des EFZ Kauffrau/Kaufmann E-Profil beträgt sie mindestens 4,7.
- Ausstellungsjahr EFZ bis 2023: Die Gesamtnote im Qualifikationsverfahren beträgt mindestens 5,3. Für Absolventinnen und Absolventen des EFZ Kauffrau/Kaufmann E-Profil beträgt sie mindestens 5,0.
- Oder Sie haben bereits in der Sekundarschule die Berechtigung für die Berufsmaturität erlangt.
Zulassung zur BM 1 in Basel-Stadt
Wenn Sie Ihren Volksschulabschluss vor 2017 gemacht haben, gelten andere Bedingungen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Berufsfachschule.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Übertritt sind im kantonalen Schulgesetz festgehalten.
Schullaufbahnverordnung (Schulgesetz SG 410.700)
Aufnahmeprüfung
Wenn Sie die schulischen Bedingungen für die BM 2 nicht erfüllen, können Sie sich für die Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturität anmelden. Sie findet für alle BM-Ausrichtungen in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Schulen. Einzelne Schulen bieten Vorbereitungskurse und Musterprüfungen an.
Anmeldung zur BM 2
Melden Sie sich bei der entsprechenden Berufsfachschule für die BM 2 an. Der Anmeldung legen Sie Kopien von Schulzeugnissen und EFZ bei, so dass entschieden werden kann, ob Sie prüfungsfrei aufgenommen werden oder die Aufnahmeprüfung ablegen müssen.
Übersicht-Vorbereitungskurse-Aufnahmeprüfungen-BM2_SJ24_25.pdf